Die therapeutischen Sitzungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) abgerechnet. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Abrechnungsmöglichkeiten.
Private Krankenversicherung (PKV)/ Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie zur Behandlung seelischer Erkrankungen, die innerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen und privaten Krankenkassen liegen. Durch meine Approbation und den Eintrag ins Arztregister, ist es möglich, direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfestelle abzurechnen. Je nach Versicherung unterscheiden sich jedoch der Umfang der genehmigten Sitzungen sowie die Höhe der erstattungsfähigen Sätze. Daher empfiehlt es sich, vor Ihrem Erstgespräch bei mir, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle aufzunehmen und sich über Ihre individuellen Vertragsbedingungen informieren zu lassen und ggfs. Antragsunterlagen zusenden zu lassen. Je nach privater Krankenkasse/Beihilfe kann es sein, dass nur ein Teil der entstehenden Kosten übernommen wird und Sie den Differenzbetrag selbst tragen müssen.
Sowohl bei der privaten Krankenversicherung, als auch bei der Beihilfe müssen Sie vor Beginn der Psychotherapie einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und liegt zwischen 131,15€ und 153,02€ (50 min) .
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie bei mir auch selbst tragen. In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten erforderlich und Sie erhalten lediglich von mir die Rechnung über die erbrachten Leistungen. Auch in diesem Fall richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und liegt zwischen 131,15€ und 153,02€ (50 min). In gewissen Fällen kann es Sinn ergeben, die Kosten für eine Psychotherapie auch dann selbst zu tragen, wenn die Krankenkasse diese bezahlen würde. Gerne berate ich Sie dazu!
Beratung/Paartherapie/Coaching
Therapeutische Gespräche im Rahmen einer psychologischen Beratung, Paartherapie oder Coaching sind keine psychotherapeutischen Leistungen, die innerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen und privaten Krankenkasse liegen und werden daher nicht von den Kassen übernommen, sondern müssen privat bezahlt werden. Die Höhe des Honorars bemisst sich individuell. Nehmen Sie in diesem Fall gerne Kontakt zu mir auf.
Soldatinnen und Soldaten
Die Kosten einer Psychotherapie werden von der Heilfürsorge übernommen. Bringen Sie daher bitte das Formular San/BW/021 (Kostenübernahme für die ersten 5 probatorischen Sitzungen) von Ihrem Truppenarzt oder Truppenärztin mit.